Planfeststellung für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22)

Gegenstand des Verfahrens

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit - Schiene Nr. 8 - umfasst den Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ebensfeld und Erfurt sowie den Ausbau der bestehenden Strecke Nürnberg - Ebensfeld um zwei zusätzliche Gleise.

Die Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt und die Ausbaustrecken Ebensfeld - Zapfendorf und Erlangen - Forchheim sind am 10.12.2017 Betrieb gegangen.

Auf der Ausbaustrecke werden die Planfeststellungsabschnitte 19 (Forchheim - Eggolsheim) und 21 (Eggolsheim - Strullendorf) zurzeit ausgebaut. Der Planfeststellungsabschnitt 23/24 (Hallstadt - Breitengüßbach) ist realisiert.

Der hier gegenständliche Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) bildet somit den Lückenschluss zwischen den nördlichen und südlichen Ausbauabschnitten des Projektes VDE 8.1.

Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Strullendorf und Hallstadt ist bereits im Jahr 1994 eingeleitet worden. Ein Planfeststellungsbeschluss für den Streckenausbau im Planfeststellungsabschnitt 22 wurde bisher nicht erlassen.

Im Jahr 1996 wurde die Planfeststellung mit dem 1. Planänderungsverfahren fortgesetzt. Inhalt dieses Verfahrens waren die im Zuge des Erörterungsverfahrens entstandenen Änderungsbedarfe. Für das 1. Planänderungsverfahren wurde kein Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Im Jahr 1998 wurde die Planfeststellung mit dem 2. Planänderungsverfahren fortgesetzt. Inhalt dieses Verfahrens waren die im Zuge des Erörterungsverfahrens entstandenen Änderungsbedarfe. Auch für das 2. Planänderungsverfahren wurde kein Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Für zwischenzeitlich in diesem Abschnitt realisierte Einzelmaßnahmen wurde das Baurecht auf Grundlage gesonderter Verfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) geschaffen.

Mit dem 3. Planänderungsverfahren wird die Planfeststellung seit Januar 2021 weitergeführt. Inhalt des Verfahrens sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie technische, gesetzliche, wirtschaftliche und räumliche Änderungen im Planfeststellungsabschnitt 22.

Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist im Wesentlichen der ebenerdige viergleisige Ausbau durch die Stadt Bamberg. Um die Richtungsverkehre zu entflechten und effektiv zu gestalten, wurde der Spurplan angepasst. Durch die neue Spurplananpassung sind Geschwindigkeiten für die Schnellfahrgleise bis zu 230 km/h möglich. Ferner wurden wesentliche Änderungen berücksichtigt, wie die Reduzierung der Gleisabstände im Bereich des Hauptsmoorwaldes, ein neuer Haltepunkt Bamberg Süd, die Verlegung der Ladestraße zur Abstellanlage Nordost, die Verlegung der bestehenden Abstellanlagen des Schienenpersonenverkehrs zu der Abstellanlage Nordost sowie der Entfall der bisher geplanten vier Abstellgleise im Gleisdreieck, die Verlängerung der Gütergleise auf bis zu 740 m Nutzlänge, die Verlegung der Lokabstellgleise, die Verlegung des Bahnsteigs am heutigen Gleis 1, die veränderte Lage und Ausgestaltung des Verbindungsgleises als Kreuzungsbauwerk am Bahnhofsnordkopf, der Neubau des Hafengleises mit Elektrifizierung.

Seit Mitte August 2023 wird das 3. Planänderungsverfahren mit den aufgrund der Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin im Juli 2022 überplanten Planunterlagen u. a. zur Verschiebung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Nürnberger Straße / Geisfelder Straße in den Kreuzungsbereich Hedwigstraße / Theresienstraße sowie der Anpassung der Gleisentwässerung mit Versickerung über belebte Bodenzone in Versickerbecken und Seitengräben außerhalb des Wasserschutzgebietes fortgeführt. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich.

(Stand: 6. September 2023)