Sachgebiet 60 - Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft

Das Sachgebiet 60 – Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft hat vor allem die Aufgabe, in allen Genehmigungs- und sonstigen Zulassungsverfahren der Regierung landwirtschaftsfachliche Stellungnahmen abzugeben. Es berät die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei landwirtschaftlichen Fragen des technischen Umweltschutzes (Immissionsschutz) oder bei Standortfragen für landwirtschaftliche Bauvorhaben. Das Sachgebiet koordiniert die ÄELF bei der Unterstützung der Behörden für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit insbesondere bei der Bekämpfung von Tierseuchen mit Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Jagdausübung im Regierungsbezirk.

Neben den unten genannten Aufgaben hat das Sachgebiet 60 weitere Zuständigkeiten: Das Sachgebiet wirkt dabei mit, die landwirtschaftliche Erzeugung so zu gestalten, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt (Biodiversität), unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes, koordiniert die ÄELF bei fachlichen Stellungnahmen und wasserwirtschaftlichen Belangen in der Landwirtschaft und kümmert sich um die Ernährungssicherstellung  und -vorsorge.


Weiterführende Informationen

nach oben