Bergbau

Erfüllt ein bergbauliches Vorhaben eines der in § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben genannten Kriterien, ist nach §§ 52 Abs. 2 a i.V.m. 57 a des Bundesberggesetzes ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Bei bergbaulichen Vorhaben in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz ist die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – die zuständige Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde.

Aktuelle Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Beim Bergamt Nordbayern sind derzeit folgende Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung  anhängig:

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. Bergrecht 

Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis

Wasserrechtliche Bewilligung


Aktuelle bergrechtliche Planfeststellungsverfahren    

Beim Bergamt Nordbayern sind derzeit folgende Verfahren anhängig:

Abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren

  • zur Zeit keine Verfahren!

Planfeststellungsverfahren


Abgeschlossene Verfahren


Weiterführende Links