Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan der Firma Strobel Quarzsand GmbH, Freihung, und der Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau, für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau "Sandholz", Gemeinde Gebenbach, Landkreis Amberg-Sulzbach

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Strobel Quarzsand GmbH, Freihung, und die Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau, betreiben im Gemeindegebiet von Gebenbach bereits seit Jahrzehnten unter bergbehördlicher Aufsicht mehrere Tagebaue zur Gewinnung von Quarzsand; die dort gewonnenen Quarzsande werden an den jeweiligen Firmensitzen in Freihung und Hirschau in den dort befindlichen Werksanlagen aufbereitet.

Zur Sicherung der Rohstoffversorgung planen die beiden Unternehmen einen neuen Tagebau - hier bezeichnet als Tagebau "Sandholz" - zur Gewinnung von Quarzsand zu errichten und zu betreiben. Bei einer vorgesehenen Gesamtflächeninanspruchnahme von etwa 49 ha beträgt das Abbauvolumen etwa 6,6 Mio. m3; insgesamt ist hierfür ein Abbauzeitraum von etwa 30 Jahren vorgesehen. In einem nördlichen Teilbereich ist ausschließlich ein Trockenabbau bis max. 3 m über dem mittleren Grundwasserspiegel vorgesehen, in den übrigen Teilbereichen soll - analog wird dies bereits im benachbarten Abbaubereich "Atzmannsricht" praktiziert - ein temporärer Nassabbau (bis etwa 4 m unterhalb des Grundwasserspiegels) durchgeführt werden. Bei dem temporären Nassabbau wird in einem definierten Abbaufeld zunächst ein Aufschluss hergestellt; hier wird eine Schlammpumpe eingebracht und das abzufördernde Wasser wird über Schlauch- oder Rohrleitungen abgefördert und in einem benachbarten Grubenbereich versickert. Nach Beendigung der Abbaukampagne wird der jeweils in Anspruch genommene Nassabbaubereich unmittelbar folgend mit standorteigenem Material wieder verfüllt.

Der gewonnene Quarzsand soll über das öffentliche Straßennetz mit LKW zur Aufbereitungsanlage der Firma Strobel Quarzsand GmbH in das Werk "Freihungsand" (Markt Freihung) und zur Aufbereitungsanlage der Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG in das Werk "Scharhof" (Stadt Hirschau) transportiert und dort aufbereitet werden.

Im Zuge der Nachfolgenutzung soll der Großteil der in Anspruch genommen Flächen wieder zu Wald entwickelt werden. Teilflächen sind ebenfalls für eine landwirtschaftliche Nutzung sowie für eine sich an naturschutzfachlichen Zielen orientierende Nachfolgenutzung vorgesehen. Die Verwendung von Fremdmassen im Zuge der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche ist nicht vorgesehen; Mutterboden und überschüssiges Eigenmaterial (Abraum bzw. nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile) sollen vor Ort wieder verwendet werden. Ggfs. ist zu einem späteren Zeitpunkt die Zufuhr von Aufbereitungsrückständen und deren Verwertung angedacht.

Im geltenden Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord ist die hier beantragte Abbaufläche zum Teil als Vorranggebiet "q4" und zum Teil als Vorbehaltsgebiet "q1" zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen ausgewiesen.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 30.11.2016 (BGBl I S. 2749), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 04.08.2016 (BGBl I S. 1957), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Am 18.06.2014 und am 11.02.2015 - zu diesem Zeitpunkt strebten die beiden Firmen noch getrennte Genehmigungsverfahren an - fanden Scoping-Termine zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Die Scoping-Termine dienten der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. In beiden Scoping-Terminen teilte die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung der Oberpfalz mit, dass eine landesplanerische Überprüfung im Zuge eines vorherigen Raumordnungsverfahrens als nicht erforderlich angesehen wird.

Im Nachgang zu den Scoping-Terminen haben sich die Firma Strobel Quarzsand GmbH und die Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG dazu entschlossen das Vorhaben gemeinschaftlich weiter zu verfolgen. Es wurden die erforderlichen Antragsunterlagen (Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan) erarbeitet und bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Zulassung vorgelegt

Der vorgelegte Rahmenbetriebsplan enthält neben den üblichen Angaben diverse Anhänge; hierzu gehören ein landschaftspflegerischer Begleitplan (Anhang 1), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anhang 2), ein hydrogeologisches Gutachten (Anhang 3), ein geotechnisches Gutachten (Anhang 4) und ein sprengtechnisches Gutachten (Anhang 5).

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert.

Die Planunterlagen liegen in der Gemeinde Gebenbach, in dem Markt Hahnbach, in dem Markt Freihung und in der Stadt Hirschau nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 03.04.2017)

Bekanntmachungen

Antragsunterlagen

Betriebsplanung

Anhang 1 - Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anhang 2 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Anhang 3 - Hydrogeologisches Gutachten

Anhang 4 - Geotechnisches Gutachten

Anhang 5 - Sprengtechnisches Gutachten