Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Aus gegebenem Anlass bitten wir auf persönliche Vorsprachen zur Urkundenbeglaubigung zu verzichten. Nutzen Sie bitte zur Urkundenvorlage den Postweg. Zur Klärung von Einzelfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.  

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ein.

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.