Beglaubigung von Urkunden
Wir bitten Sie, Ihren Antrag auf Ausstellung einer Apostille/Legalisation möglichst schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Zur Klärung von Einzelfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. Sollte dennoch ein persönlicher Besuch erforderlich sein, so ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es derzeit zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. In diesem Zusammenhang bitten wir, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese zu weiteren Verzögerungen in der Bearbeitung führen würden. Die eingegangenen Urkunden werden in der Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet.
Bitte planen Sie derzeit eine Bearbeitungszeit von 3 - 4 Wochen ein.
Die Regierung von Oberfranken nimmt Beglaubigungen deutscher Urkunden der inneren Verwaltung zum Gebrauch im Ausland (Legalisation, Apostille) vor.
Antrag
Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des jeweiligen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation). Grundsätzlich ist vor der Legalisation eine Beglaubigung der betreffenden Dokumente durch die zuständigen deutschen Behörden notwendig. Das ist für oberfränkische Urkunden aus dem Bereich der inneren Verwaltung die Regierung von Oberfranken. Urkunden aus dem Justizbereich werden von den örtlich zuständigen Justizbehörden beglaubigt.
Apostille
Nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 tritt bei den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung an die Stelle der Legalisation, nämlich die Apostille. Auch diese wird für oberfränkische Urkunden aus dem Bereich der inneren Verwaltung von der Regierung von Oberfranken ausgefertigt.
