Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger

Gemäß § 7 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist ganz Deutschland in Bezirke eingeteilt. Im Regierungsbezirk Oberfranken gibt es aktuell 142 Bezirke. Diese wurden in der Vergangenheit durch Straßen- und Adresslisten bestimmt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden in Bayern haben in der Vergangenheit daran gearbeitet, die Einteilung der Bezirke digital im Bayernatlas darzustellen.

Seit dem 01.08.2025 gilt die Einteilung im Bayernatlas entsprechend der Allgemeinverfügung über die digitale Darstellung der (Kehr-)Bezirke im Regierungsbezirk Oberfranken vom 11.07.2025 (OfrABl. Nr. 11 vom 24.07.2025) als verbindlich. 

Karte im Bayernatlas

Sie können die Bezirke im BayernAtlas bayernweit einsehen. Dafür wählen Sie in der Themenkarte "Verwaltung und Bildung" unter "Sonstige Institutionen" die "Bezirke bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" aus. Die Kontaktdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger sind ebenfalls verlinkt.



Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen bzw. Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt in Verbindung.  


Zuständigkeit über Kehrbezirke

Vereinzelt liegen die Bezirke in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. In solchen Fällen kann eine andere Behörde für das Kaminkehrerrecht zuständig sein als für andere Bereiche, wie zum Beispiel das Baurecht. Hier eine abschließende Liste über die Zuständigkeit im Kaminkehrerrecht für jeden Bezirk: