Regionalplanung
Im Regierungsbezirk Oberfranken gibt es zwei Regionale Planungsverbände:
Aufgrund ihrer sozioökonomischen und strukturellen Verflechtungen zur Stadt Marktredwitz gehört die Stadt Waldershof im Landkreis Tirschenreuth (Regierungsbezirk Oberpfalz) auch zur Region 5.
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Aufgaben
Hauptaufgabe der Regionalplanung ist die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalpläne Oberfranken-West (Region 4) und Oberfranken-Ost (Region 5).
Sie wirkt aber auch bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen sowie bei der Bauleitplanung mit. Sie setzt sich dabei für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Regionalplans ein. Außerdem ist sie bei der Erstellung und Umsetzung staatlicher Planungsziele, wie dem Landesentwicklungsprogramm Bayern bei Raumordnungsverfahren sowie bei der Aufstellung von Programmen und Plänen von Fachbehörden mit eingebunden.
Auch bei kommunalen Kooperationen, wie z.B. dem Regionalmanagement wird sie zunehmend als Ansprechpartnerin und Moderatorin in Anspruch genommen.
Region Oberfranken-West (4)
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Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen.
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West:
Beteiligungsverfahren zur Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II"
In seiner Sitzung am 14.02.2023 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans, Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II" beschlossen:
Das Beteiligungsverfahren endet am 25.08.2023. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 25.08.2023 besteht Gelegenheit, sich per E-Mail oder schriftlich zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
E-Mail: rvp@lra-ba.bayern.de
zu äußern.Unterlagen:
- Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
- Anhörungsentwurf mit Änderungsbegründung, Verordnung, Begründung und Umweltbericht
- Tektur zu Karte 2 "Siedlung und Versorgung" - Neuausweisung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord"
- Tektur zu Karte 2 "Siedlung und Versorgung" - Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West:
Beteiligungsverfahren zur Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302a "Tiefenellern-Süd" und 501 "Tiefenhöchstadt-Nord"
In seiner Sitzung am 15.07.2020 sowie am 28.04.2022 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans, Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302a "Tiefenellern-Süd" und 501 "Tiefenhöchstadt-Nord" beschlossen:
Das Beteiligungsverfahren endet am 14.07.2023. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 14.07.2023 besteht Gelegenheit, sich per E-Mail oder schriftlich zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
E-Mail: rvp@lra-ba.bayern.de
zu äußern.Unterlagen:
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Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West:
Beteiligungsverfahren zur Änderung des Kapitels B I 1 "Natur und Landschaft" und Streichung des Kapitels B III 2 "Erholung"
In seiner Sitzung am 28.04.2022 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans, Kapitels B I 1 "Natur und Landschaft" und Streichung des Kapitels B III 2 "Erholung" beschlossen:Das Beteiligungsverfahren endet am 31.03.2023. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 31.03.2023 besteht Gelegenheit, sich per E-Mail oder schriftlich zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
E-Mail: rvp@lra-ba.bayern.de
zu äußern.
Unterlagen:
- Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
- Anhörungsentwurf mit Änderungsbegründung, Verordnung, Begründung und Umweltbericht
- Anlage 1 Datendokumentation Regionaler Grünzug
- Anlage 2 Datendokumentation Trenngrün
- Tektur zu Karte 2 "Siedlung und Versorgung" - Regionaler Grünzug und Trenngrün
- Tektur zu Karte 3 "Landschaft und Erholung" - Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
- Tektur zu Karte 3 "Landschaft und Erholung" - Landschaftliche Vorbehaltsgebiete mit Veränderungsdarstellung
- Begründungskarte 2 - Naturräumliche Gliederung
- Begründungskarte 3 - Geotope
- Begründungskarte 4 - Landschaftsbildbewertung
- Begründungskarte 5 - Biotopverbundachsen
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West:
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- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
vom 14. Februar 2023;
B VI "Siedlungswesen"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
vom 23. November 2020;
Ziel B II 3.1.1.2 Vorranggebiet für Ton "TO 5 Reckendorf"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
vom 3. Mai 2018;
Ziel B I 1.5.2 Trenngrün im Osten der Gemeinde Poxdorf
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 11. Oktober 2017;
Ziel B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 8. April 2014;
B V 2.5.2 "Windenergie"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 4. Mai 2011
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
Region Oberfranken-Ost (5)
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Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen.
- Momentan keine laufenden Fortschreibungen
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- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 26. Juli 2018;
Kapitel B I „Natur, Landschaft und Erholung“ und Streichung des Kapitels B VII „Erholung“
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 20. November 2017;
Kapitel B V 1 Verkehr und Wegfall der Regionalplankapitel A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze", A IV "Entwicklungsachsen" und A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden" sowie der Regionalplanziele B I 4.1.1 (rote Pfeile), B IX 7 "Nachrichtenwesen", B XII 1 "Abfallwirtschaft" und B XII 2 "Luftreinhaltung"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 9. November 2016;
B IV 3.1.1.13 "Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen": Streichung des Vorranggebietes SD/KS 2 Mainleus-Südost (Markt Mainleus, Lkr. Kulmbach) mit seinen Nachfolgenutzungen in Ziel B IV 3.1.3
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 29. April 2014;
B V 3.1.1 "Windenergie"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
Weiterführende Links
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände