Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht

Unterlagen im Internet

Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens (z.B. Straßen- oder Bahnbauvorhaben) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren insbesondere dann bedeutsam, wenn sein Grundeigentum für das Vorhaben beansprucht werden muss, oder das Vorhaben sonstige Betroffenheiten wie etwa Lärm- oder Zufahrtsprobleme auslöst.

Die Planfeststellungsunterlagen werden in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt, ausgelegt und auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken zugänglich gemacht.

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