Raumordnungsverfahren
Zum Aufgabenbereich der Regierung als höherer Landesplanungsbehörde zählt die Durchführung von Raumordnungsverfahren (ROV) für Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit.
Das Raumordnungsverfahren ist ein Instrument der helfenden Planung. Es setzt sich in einem frühen Stadium mit Projekten auseinander, deren Auswirkungen über die Standortgemeinde hinausreichen und somit für die Entwicklung eines größeren Raumes von Bedeutung sind. Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens können beispielsweise Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren), Vorhaben zum großflächigen Abbau von Bodenschätzen oder Infrastrukturprojekte (Straßen, Strom-und Gasleitungen usw.) sein.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden diese Projekte unter überörtlichen Gesichtspunkten auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierbei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle raumrelevanten Aspekte wie beispielsweise Natur und Landschaft, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung, Verkehr oder Immissionsschutz untersucht. Diese werden insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet und es findet eine Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben statt. Das Raumordnungsverfahren endet mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung. Hierin wird festgestellt, ob die Planung mit ihren Auswirkungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht bzw. mit welchen Maßgaben die Planung raumverträglich gestaltet werden kann.
Im Raumordnungsverfahren werden die von dem Vorhaben Betroffenen wie Kommunen Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Das Raumordnungsverfahren entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, das Ergebnis ist jedoch als Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.
Die frühzeitige Befassung mit einem Projekt im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens hilft Konflikte rechtzeitig zu erkennen und Fehlplanungen zu vermeiden.
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren kann durchgeführt werden, wenn bereits ein Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet ist. Die Beteiligung der betroffenen Stellen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen durch Heranziehung von für das Raumordnungsverfahren erheblichen Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit, die in dem Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren abgegeben wurden.
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Momentan werden keine Raumordnungsverfahren durchgeführt.
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Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Solarpark Issigau Reitzenstein“ in der Gemeinde Issigau
- Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Errichtung zweier Möbelmärkte" in der Stadt Bayreuth
- Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ostbayernring - Ersatzneubau 380-kV-Leitung Redwitz - Schwandorf" der Tennet TSO GmbH, Bayreuth
- Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des bestehenden Golfhotels Fahrenbach in der Gemeinde Tröstau
- Raumordnungsverfahren für den Hochwasserschutz der Stadt Bayreuth
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