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Regierung von Oberfranken und Bezirk Oberfranken

Die Regierung von Oberfranken und der Bezirk Oberfranken haben den gleichen örtlichen Wirkungskreis (Regierungsbezirk), ihre Stellung im Staatsaufbau und ihre Funktion sind aber sehr verschieden.

Die Regierung von Oberfranken ist eine Mittelbehörde der Bayerischen Staatsverwaltung. Sie bündelt und koordiniert die Verwaltungsleistungen aus fast allen bayerischen Ministerien auf oberfränkischer Ebene.

Der Bezirk Oberfranken ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und einem eigenen Haushalt.

Bericht 'Bezirk und Regierung: Sie verwalten und kümmern sich um Oberfranken' aus dem Jahr 2017. Mit freundlicher Genehmigung von TV Oberfranken©

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Stellung im Staatsaufbau

Die Regierung von Oberfranken ist eine Behörde der bayerischen Staatsbauverwaltung.

Sie ist eine Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z.B. Landratsämter).

Der Bezirk Oberfranken ist die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1.Ebene)  und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (2. Ebene) mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Leitung

Die Regierung wird vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin geleitet.

Der Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin wird von der bayerischen Staatsregierung ernannt und repräsentiert diese vor Ort.

Die Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin verwaltet zusammen mit dem Bezirkstag und den bestellten Ausschüssen den Bezirk.

Der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin wird aus der Mitte des Bezirkstags gewählt und vertritt den Bezirk nach außen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Regierung bündelt und koordiniert Verwaltungsleistungen aus fast allen bayerischen Staatsministerien unter einem Dach aus einer Hand.

Sie berät und beaufsichtigt als unparteiische Staatsbehörde nachgeordnete staatliche Behörden sowie die Landkreise, kreisfreien Städte und teilweise die fünf Großen Kreisstädte und achtet darauf, dass diese nach Recht und Gesetz entscheiden und überörtliche Interessen berücksichtigt werden.

Die Regierung setzt zahlreiche Förderprogramme um und bewegt dabei einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.

Mit dem Widerspruchsverfahren bietet die Regierung einen kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz.

Der Bezirk nimmt vor allem soziale Aufgaben wahr, wie die Hilfe für Menschen mit Behinderung und seelischen Erkrankungen oder die Hilfe für alte Menschen in Pflegeheimen.

Er ist zuständig für die psychiatrische und neurologische Versorgung der Bevölkerung sowie für die Versorgung suchtkranker Menschen.

Die Kultur- und Heimatpflege des Bezirks ist Ansprechpartner für oberfränkische Geschichte, für Denkmalpflege und Musik- und Kulturfragen.

Der Bezirk ist zudem Kompetenzzentrum für Fragen der Landwirtschaft und Fischerei.