Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen.