Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Zweck
Mit der Förderung sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionsvorhaben (Erwerb, Errichtung, Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungsmaßnahmen).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Art und Höhe
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Ansprechpartner
Berthold, Lena
Telefon +49 (0)921 604-1642
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail lena.berthold@reg-ofr.bayern.de
Diemer, Jasmin
Telefon +49 (0)921 604-1572
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail jasmin.diemer@reg-ofr.bayern.de
Gottwald, Christine
Telefon +49 (0)921 604-1645
Fax +49 (0)921 604-4645
E-Mail christine.gottwald@reg-ofr.bayern.de
Herold, Doris
Telefon +49 (0)921 604-1299
Fax +49 (0)921 604-4299
E-Mail doris.herold@reg-ofr.bayern.de
Hübsch, Carmen
Telefon +49 (0)921 604-1523
Fax +49 (0)921 604-4523
E-Mail carmen.huebsch@reg-ofr.bayern.de
Wippermann, Karin
Telefon +49 (0)921 604-1530
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail karin.wippermann@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
- das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz (sog. Primäreffekt) hat,
- die Betriebsstätte sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und bei Tourismusvorhaben außerdem in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung befindet;
- sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein,
- die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind,
- an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht,
- die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.
Antragstellung
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
An die Regierung von Schwaben können Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn der Investitionsort der Maßnahme im Regierungsbezirk Schwaben liegt und Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind.
Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie).
Vor der Online-Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Schwaben geführt werden.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe - [Dateiformat: pdf] - Vordruck Nr. 90 IH/03-2022
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus - [Dateiformat: pdf] - Vordruck Nr. 90 FV/03-2022
keine
- Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) - III/2-3541/191/3; AllMBl. 2014 S. 376; 7072.1-W
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur''
- Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) - 3560 - III/2i - 1751; AllMBl S. 502; 7070-W
- Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) - Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Besondere Nebenbestimmungen - BNZW)
- Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Regionalförderung - Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm