Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen - im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Den Digitalbonus gibt es in folgenden Varianten:
- Digitalbonus Standard
- Digitalbonus Plus
Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.
Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Ansprechpartner
Akkaya, Ümmühan
Telefon +49 (0)921 604-1641
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.de
Seiferth, Sabrina
Telefon +49 (0)921 604-1429
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
- Digitalbonus online beantragen - Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt. Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Sie bereits einen Antrag gespeichert haben, können Sie diesen erst wieder zum oben genannten Zeitpunkt hochladen, zu Ende ausfüllen und absenden. Eine (Weiter-)Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
- Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung
24-7305/159/1
- Kontaktdaten der Ansprechpartner der Regierungen
- Onlineportal zum Digitalbonus - Informationen über Ihren Ansprechpartner bei der Regierung, zum Verfahren sowie das Online-Antragsformular
- Flyer "Förderprogramm Digitalbonus.Bayern"