Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte; Beantragung der Anerkennung von Herstellern und Importeuren
Die Regierungen sind zuständig für die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren.
Die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern für die Durchführung von Prüfungen allgemein sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte obliegt der zuständigen Regierung.
Die Anerkennung kann erteilt werden
- zur Vornahme der Prüfungen durch den Antragsteller selbst,
- für Kontrollgerätehersteller auch zur Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten, die die Prüfungen vornehmen.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Hofmann, Corinna
Telefon +49 (0)921 604-1519
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail corinna.hofmann@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Antragsteller, bei juristischen Personen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung befugten Personen sowie die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte verantwortlichen Fachkräfte persönlich zuverlässig sind. Ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Fahreignungsregister sind jeweils vorzulegen.
Die Anerkennung zur Durchführung der Prüfungen durch den Antragsteller kann erteilt werden, wenn er nachweist, dass er die Anforderungen der Anlage XVIIId, ausgenommen Nummer 2.2 StVZO, erfüllt und über mindestens eine Prüfstelle nach Anlage XVIIIb StVZO verfügt.