Industrieemissions-Richtlinie

Informationen zur Umsetzung in Oberfranken

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden, die von Anlagen ausgehen, die unter diese Richtlinie fallen (sogenannte IE-Anlagen), zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden außerdem unter anderem die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung gemacht.

Durch den integrierten Ansatz der IE-RL ergaben sich im Zuge deren Umsetzung nicht nur Änderungen des Immissionsschutzrechts sondern auch des Abfallrechts und des Wasserrechts.

Unter die IE-RL fallen:

  • Industrieanlagen, die in Anhang I der 4. BImSchV mit E gekennzeichnet sind (im Folgenden E-Anlagen genannt),
  • Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG genehmigt werden,
  • Deponien, die unter Nr. 5.4 des Anhangs 1 der IE-RL fallen (Pflicht zur Aufstellung von Überwachungsplänen und -programmen ergibt sich aus §22a DepV i. V .m. §47 Abs. 7 KrWG)

Überwachungspläne

Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen sind für den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken von der Regierung von Oberfranken folgende Überwachungspläne aufzustellen:

  • Überwachungsplan für E-Anlagen, einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen,
  • Überwachungsplan für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen,
  • Überwachungsplan für Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase

Überwachungsprogramme

Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt. Zuständige Überwachungsbehörde für

  • IE-Anlagen sind die Regierung von Oberfranken, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder das Bergamt Nordbayern,
  • eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden,
  • Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Die genauen Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden kann im Erläuterungstext der Überwachungspläne unter Nr. 1 nachgelesen werden.

Das Überwachungsprogramm wird auf der Internetseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht.

Überwachungsturnus und -berichte

Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende IE-Anlage den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen. Auch der Überwachungsbericht wird auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht.

Veröffentlichungen gem. §10 Abs. 8a BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie der Genehmigungsbescheid (mit Ausnahme in Bezug genommener Antragsunterlagen und des Berichts über den Ausgangszustand) sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Überwachungsdateien der Regierung von Oberfranken

Hier finden Sie die Überwachungsdateien der Regierung von Oberfranken
Symbolfoto "Weitere Informationen": Ein Mann in weißem Hemd hält ein Puzzleteil mit dem Wort "Info" darauf hoch
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