Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander die Aufhebung der Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen.
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 22 - Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung
Ansprechpartner
Meister, Luisa
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Fax +49 (0)921 604-41258
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Wittelsbacherring 3
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95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.
Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.
Wenn die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG beendet werden soll, muss der entsprechende Verwaltungsakt, also der Bestellungsbescheid, durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Formulare" oder „Online-Verfahren") bei der Bestellungsbehörde eingereicht werden.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG aufhebt.
keine
Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Kaminkehrerwesen; Informationen
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus