Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht

Rechtsangelegenheiten im Bereich "Planung und Bau"

Im Sachgebiet 32 – Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht ist die Bearbeitung von allgemeinen Rechtsfragen im Straßenrecht sowie von allgemeinen Rechstfragen im Baurecht zusammengefasst. Für diese Aufgaben nimmt das Sachgebiet auch die Funktion der Aufsichtsbehörde wahr.

Darüberhinaus werden federführend die Genehmigungen für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne (soweit sie der Genehmigung der Regierung bedürfen) sowie die Zustimmungen und denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse zu öffentlichen Bauvorhaben bearbeitet.

Die Durchführung von Planfeststellungs- und von Plangenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben stellt eine bedeutende Aufgabe des Sachgebietes dar. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange wird über die Erteilung der rechtlichen "Baugenehmigung" zu dem Projekt entschieden.

Informationen zu Planverfahren und -feststellungen finden Sie in der Rubrik Planfeststellungen.