Sachgebiet 34 - Städtebau

Angelegenheiten des Städtebaus

Städtebau, Bauplanung, Bauordnung

Aufgabe des Sachgebiets Städtebau ist es unter anderem die Funktion der höheren Bauaufsichtsbehörde bzw. der höheren Denkmalschutzbehörde in fachlicher Hinsicht wahrzunehmen.

Es behandelt alle fachlichen Fragen im Bereich des Städtebaurechts (Baugesetzbuch), des Bauordnunungsrechts (Bayerische Bauordnung), sowie des Denkmalschutzes (DSchG) und berät Gemeinden bezüglich der Ortsplanung und Baugestaltung.

Städtebauförderung

Das Sachgebiet ist zuständig für die Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Aufstellung des jeweiligen Jahresprogramms für Oberfranken.