Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Wunsch, Alexander - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1370
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail alexander.wunsch@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 2
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 41 - FörderschulenHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation
Ansprechpartner
Waldmann, Gerd - Sachgebietsleiter
Zimmer S 002
Telefon +49 (0)921 604-1375
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail gerd.waldmann@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) bzw. bei der zuständigen Ministerialbeauftragten-Dienststelle einzureichen.
Ein Antrag ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme einzureichen.
- keine
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
keine
- Lehrerfortbildung in Bayern - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
- Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545
