Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtlichen Lehrkräften werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist ein nebenamtlicher Unterricht ebenfalls möglich.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Müller, Birgit
Telekolleg / Mehrarbeit / Schulassistenten (L - Z) / Kooperationsverträge gebundener Ganztag / Einzelverträge gebundener und offener Ganztag / Genehmigung zur Errichtung von Ganztagszügen (ohne FÖS) / Haushalt für den gebundenen Ganztag / Honorarverträge / Fremdsprachenbegleiter / nebenamtlicher Unterricht
Zimmer Kü 115
Telefon +49 (0)921 604-1746
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail birgit.mueller@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Die nebenamtliche Lehrkraft rechnet die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden ab. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt und von ihr an die Regierung geschickt. Die Regierung veranlasst die Auszahlung der zustehenden Vergütung.
Die Unterrichtsstunden sollen mit dem Vordruck unter "Formulare" monatlich abgerechnet werden.
Bekanntmachung des Kultusministeriums (KMBek) vom 06.09.2002, KWMBI S.309 - in der jeweils geltenden Fassung