Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Versetzung in den Ruhestand und des Hinausschiebens des Ruhestandeintritts
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch das Hinausschieben des Ruhestandeintritts beantragen.
Gesetzlicher Ruhestand
Seit der Anhebung der Altersgrenzen treten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem Geburtsjahr 1964 grundsätzlich mit Ablauf des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Für die Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Antragsruhestand
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (ohne Schwerbehinderung), bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung), in den Ruhestand versetzt zu werden.
Hinausschieben des Ruhestandes
Wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte im dienstlichen Interesse liegt, kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, höchstens jedoch um insgesamt drei Jahre, hinausgeschoben werden.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Heser, Carolin
Zimmer Kü 116
Telefon +49 (0)921 604-1361
Fax +49 (0)921 604-41361
E-Mail carolin.heser@reg-ofr.bayern.de
Loibl, Belinda
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1285
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail belinda.loibl@reg-ofr.bayern.de
Oberender, Beate
Zimmer Kü 123
Telefon +49 (0)921 604-1360
Fax +49 (0)921 604-41360
E-Mail beate.oberender@reg-ofr.bayern.de
Schiller, Michael
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1473
Fax +49 (0)921 604-41473
E-Mail michael.schiller@reg-ofr.bayern.de
Seidler, Thomas
Vertragslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen und Staatsinstitute (I - Z)
Zimmer Kü 114
Telefon +49 (0)921 604-1358
Fax +49 (0)921 604-41358
E-Mail thomas.seidler@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Beamte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schule für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und den Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts bei der zuständigen Regierung einreichen.
Der Antrag ist 6 Monate vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand bzw. vor Beginn des beantragten Ruhestandstermins zu stellen.