Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Überprüfung der Dienstfähigkeit
Nach erfolglosen Maßnahmen zur Erhaltung der Dienstfähigkeit kann die Prüfung der Dienstfähigkeit einer verbeamteten Lehrkraft an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) beantragt werden.
Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Zur Klärung, ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, ist die zuständige Regierung mit der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens beauftragt.
Wird in den Fällen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt, so wird die Dienstunfähigkeit dadurch festgestellt, dass der unmittelbare Dienstvorgesetzte oder die unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand erklärt, er oder sie halte den Beamten oder die Beamtin nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, die Dienstpflichten zu erfüllen.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Heser, Carolin
Zimmer Kü 116
Telefon +49 (0)921 604-1361
Fax +49 (0)921 604-41361
E-Mail carolin.heser@reg-ofr.bayern.de
Loibl, Belinda
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1285
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail belinda.loibl@reg-ofr.bayern.de
Oberender, Beate
Zimmer Kü 123
Telefon +49 (0)921 604-1360
Fax +49 (0)921 604-41360
E-Mail beate.oberender@reg-ofr.bayern.de
Schiller, Michael
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1473
Fax +49 (0)921 604-41473
E-Mail michael.schiller@reg-ofr.bayern.de
Seidler, Thomas
Vertragslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen und Staatsinstitute (I - Z)
Zimmer Kü 114
Telefon +49 (0)921 604-1358
Fax +49 (0)921 604-41358
E-Mail thomas.seidler@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Der Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Ruhestandsversetzungen und bei begrenzter Dienstfähigkeit für Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- § 26 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
- § 27 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
- Art. 65 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
- Abschnitt 8 Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)