Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht
Ansprechpartner
Zeilmann, Sonja
Zimmer H 302
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Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail sonja.zeilmann@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
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95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen (siehe unter "Unterlagen").
Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.
- Unterlagen über den tatsächlichen und/oder festgelegten Einzugsbereich
- Unterlagen über die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl
- Unterlagen über den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung