Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung

Bitte beachten Sie:

Ab dem 1. Juli 2023 ist das Bayerische Landesamt für Pflege für die Anerkennung folgender Berufe zuständig:

- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in

Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Seite im BayernPortal:

Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss

Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Bitte beachten Sie:

Ab dem 1. Juli 2025 ist das Bayerische Landesamt für Pflege für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Gesundheitsfachberufen zuständig:

Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Seite des Landesamts für Pflege:

Anerkennung Gesundheitsfachberufe - Bayerisches Landesamt für Pflege

Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2025 bei der Regierung von Oberfranken gestellt haben, wird Ihr Antrag dort weiterbearbeitet. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

 

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung absolviert haben und nun eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.