Pflegefachhelfer/Pflegefachhelferin; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung

Ab dem 1. Januar 2025 ist das Landesamt für Pflege für die Anerkennung von Pflegefachhelfern zuständig.

Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Pflege: Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) - Landesbehörde Amberg, Opf.

Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Januar 2025 bei der Regierung von Oberfranken gestellt haben, wird Ihr Antrag dort noch weiterbearbeitet. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Sie können einen im Ausland erworbenen schulischen/beruflichen Abschluss in der Pflegehilfe auf Gleichwertigkeit mit der bayerischen Berufsausbildung zum "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" prüfen lassen.