Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit

Das Dezernat 1 – Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit ist in erster Linie zuständig für den Arbeitsschutz in den Bereichen Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz und Heimarbeit. 

Das Arbeitszeitgesetz verfolgt drei Ziele: Es schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer, indem es die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit und die Mindestdauer für Ruhezeiten und Pausen festlegt. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten bestimmt. Und es sorgt dafür, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe geschützt sind.

Das Heimarbeitsgesetz und die dazugehörigen Vorschriften sollen den Personenkreis, der Heimarbeit verrichtet, hauptsächlich vor wirtschaftlicher Ausbeutung schützen. Während Kinder und Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden sollen.

Im Bereich Sozialvorschriften im Straßenverkehr sorgt das Dezernat 1 dafür, dass die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal eingehalten werden. Vorrangige Ziele sind dabei der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals, die Sicherheit im Straßenverkehr, sowie die Harmonisierung des Wettbewerbs.