Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.