Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes

Das Dezernat 23 – Stofflicher Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht und Organisation des Arbeitsschutzes ist unter anderem für die Überwachung des Stofflichen Gefahrenschutzes in der Gewerbeaufsicht und die Organisation des Arbeitsschutzes zuständig.

Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung überprüft das Dezernat 23 insbesondere auch die Lagerung von Chemikalien, Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung (z.B. bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners), und Begasungen (z.B. Begasung von Kirchen oder Wohnhäusern zur Bekämpfung von holzschädigenden Insekten wie dem Hausbock).

Das Dezernat ist für den Vollzug der Verordnung über biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV) zuständig. Diese reglementiert den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, z.B. in der Industrie, Forschung und in Laboratorien. Biologische Arbeitsstoffe sind unter anderem Viren, Bakterien oder Pilze, Bereiche, die diesen biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sind beispielsweise Bäckereien oder Brauereien, die Tierzucht oder das Gesundheitswesen.

Außerdem überwacht das Dezernat die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Grundlage bildet hier das Arbeitsschutzgesetz, das die sowohl die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers als auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten in diesem Bereich regelt. 

In Oberfranken ist das Dezernat 23 für den Arbeitsschutz in den folgenden Branchen zuständig:

  • Herstellung von Textilien
  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren
  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
  • Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
  • Kokerei und Mineralölverarbeitung
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen und Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
  • Herstellung von Glas und Glaswaren
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren und sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen und von elektrischen Ausrüstungen
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (außer Herstellung von Karossserien, Aufbauten und Anhängern)
  • Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren (außer medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien)
  • Recycling- und Abfallwirtschaft
  • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, Forschung und Entwicklung, Universitäten und allgemeine Fachhochschulen
  • Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
  • Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern