Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsbeschäftigung anlässlich der Corona-Pandemie vom 3. Dezember 2020

Die Regierung von Oberfranken erlässt auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten (ZustV-GA)in Verbindung mit § 12 Nr. 1 Buchst. c der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) folgende Allgemeinverfügung