Radon – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall vorkommt. Es entsteht natürlich im Boden, ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Da Radon ein Gas ist, kann es sich leicht gelöst in Wasser oder mit der Luft im Boden ausbreiten. So gelangt Radon ins Freie und kann beispielsweise durch Fugen, Risse, Spalten oder entlang von Rohrdurchführungen ins Gebäudeinnere eindringen. Im Freien verdünnt sich Radon schnell mit der Außenluft, in Innenräumen ist die Verdünnung geringer, d.h. die Radonkonzentration kann höher sein. Hohe Radonkonzentrationen bergen ein Gesundheitsrisiko.

Eine Grafik von einem Haus, die zeigt, wie im Gebäudebereich mit Erdkontakt Radon seinen Weg ins Innere finden kann. Die Radonkonzentration in den einzelnen Etagen nimmt nach oben hin meist ab
© Bayerisches Landesamt für Umwelt
Im Gebäudebereich mit Erdkontakt kann Radon seinen Weg ins Innere finden, die Radonkonzentration in den einzelnen Etagen nimmt nach oben hin meist ab.

Radon-Vorsorgegebiete

Da Radon überall natürlich vorkommt, sehen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes deutschlandweit einen Basisschutz vor Radon vor. Abhängig von den geologischen Gegebenheiten ist die Wahrscheinlichkeit in einigen Gebieten größer, dass hier Radonkonzentrationen über dem gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel (Bq/m3) pro Kubikmeter Luft auftreten. Diese Gebiete werden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier gelten zusätzliche gesetzliche Regelungen zum Radonschutz.

In Oberfranken wurde der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und tritt am 11. Februar 2021 in Kraft.

In Radon-Vorsorgegebieten schreibt das Strahlenschutzgesetz Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss vor. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration eingeleitet werden. Auch beim Neubau muss – zusätzlich zu den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz nach allgemein anerkannten Regeln der Technik – eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden. Dies kann zum Beispiel eine verstärkte Abdichtung des Gebäudes zum Erdreich hin oder die Absaugung radonhaltiger Luft durch eine Radondrainage unter dem Gebäude sein.

Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz
© Bayerisches Landesamt für Umwelt
Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz – Basisschutz und erweiterter Schutz in Radon-Vorsorgegebieten

Dennoch gilt: Radon geht alle etwas an

Die Radonkonzentration kann sowohl in als auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöht sein. In Radon-Vorsorgegebieten ist hierfür die Wahrscheinlichkeit höher als außerhalb. Gewissheit schafft nur eine Messung. Wird der Referenzwert überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften, Abhilfe schaffen. So kann sich jeder mit einfachen Schritten vor Radon schützen. Gemessen wird mit sogenannten Exposimetern. Diese Messgeräte sind klein, handlich und kostengünstig. Die Messung ist einfach selbst durchzuführen. Radonmessungen mit Exposimetern von anerkannten Stellen sind empfehlenswert. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste mit anerkannten Stellen.