PM 095/20

27.11.2020

Coronavirus: Erklärung der Regierung von Oberfranken zur Presseberichterstattung betreffend die Frankenwaldklinik in Kronach

Das Pandemiegeschehen hat sich in den letzten Tagen und Wochen trotz des seit dem 2. November 2020 geltenden Teil-Lockdowns nicht in dem erhofften Ausmaß beruhigt. Die Situation im Landkreis Kronach war ab dem Volkstrauertag-Wochenende vom 14./15. November 2020 gekennzeichnet von stark steigenden 7-Tages-Inzidenzzahlen (von 166 am 14. November 2020 auf 245 am 18. November 2020). Die Frankenwaldklinik ist, wie sich durch Reihentestungen ergeben hat, ein wesentlicher Schwerpunkt dieses dynamischen Ausbruchsgeschehens. Aus diesem Grund waren notwendige und gleichzeitig verhältnismäßige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionsschutzkrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und der derzeit gültigen Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) prüfen die örtlich für den Vollzug zuständigen Behörden (d.h. die Kreisverwaltungsbehörden) im Fall eines Ausbruches verschiedene rechtlich geregelte Maßnahmen, um ein Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Bei Krankenhäusern sind das etwa besondere Schutz- und Hygienekonzepte, Besuchsregelungen und Vorgaben für den Klinikbetrieb (in Kronach: Minimalbetrieb). Eine Generalklausel ermöglicht ergänzende Anordnungen, soweit diese aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich sind.

Für die Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) gelten nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Institutes (das ist das betroffene medizinische Personal) zusammen mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Quarantäne von KP I bestimmte Vorgaben zu deren Quarantäne und Isolation.

Wie diese Vorgaben im Einzelfall umzusetzen sind, wird in enger Abstimmung zwischen Landratsamt, Gesundheitsamt und Regierung von Oberfranken unter Einbindung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – in einem Fall wie in Kronach täglich – besprochen. Das Landratsamt hatte am vergangenen Wochenende die geplanten Maßnahmen – nach einem mehrstündigen Gespräch mit dem Klinikbetreiber – der Regierung vorgelegt. Um den Betrieb der Klinik aufrechtzuerhalten, war die Regierung in Abwägung der Gesamtsituation damit einverstanden, dass das Klinikpersonal weiterarbeiten darf, aber nur unter solchen Auflagen, wie sie auch für KP I gelten würden (d.h. sich nach dem Dienst in der Klinik in häusliche Quarantäne zu begeben). Damit konnte insoweit ein Modus gefunden werden, die Mitarbeiter zu informieren und damit diese selbst, deren Umfeld, die Patienten und die Bevölkerung insgesamt zu schützen.

Die Corona-Krise fordert alle stark. Wie vielen anderen, die unter Quarantäne stehen oder unter Corona-Restriktionen arbeiten müssen, wird dem medizinischen Personal überhaupt und auch dem Personal der Frankenwaldklinik besonders viel abverlangt. Dessen sind wir uns bewusst. Viel abverlangt wird auch den Beschäftigten des Landratsamtes Kronach, gerade auch des Gesundheitsamtes, das seit Monaten im Dauer-Höchsteinsatz steht. Die Leistung verdient allen Respekt und Anerkennung. Für die Corona-Pandemie gibt es keine Blaupause. Die beteiligten Behörden treffen in einem schwierigen Umfeld Anordnungen, angepasst an das ständig sich ändernde Seuchengeschehen vor Ort, selbstverständlich auf der Grundlage der geltenden Vorschriften, und immer bestrebt, die Zumutungen für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Letztlich kann die Pandemie nur bewältigt werden, wenn alle an einem Strang ziehen. Wir alle sind aufgerufen, konsequente Schritte zu unterstützen und mitzutragen, die helfen, das Infektionsniveau in regionalen Hotspots einzudämmen.