PM 108/20

22.12.2020

Straßenbauförderung: 680.000 Euro staatliche Zuwendungen für die Stadt Teuschnitz zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wickendorf und dem Kreisverkehr bei Teuschnitz

Die Regierung von Oberfranken fördert die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und hat dazu für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wickendorf und dem Kreisverkehrsplatz bei Teuschnitz eine Förderung in Höhe von 680.000 Euro bewilligt.

Die Stadt Teuschnitz führt dringende Arbeiten zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch und baut die Gemeindestraße auf einer Länge von rund 830 Meter mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Meter aus. Der bisherige Ausbauzustand der Gemeindestraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an die heutigen bzw. künftigen Verkehrsverhältnisse. Der Streckenabschnitt zeigt aufgrund des unzureichenden Fahrbahnaufbaues und der ungenügenden Straßenentwässerung zahlreiche Netz- und Querrisse sowie Verdrückungen und Setzungen auf.

Die veranschlagten Gesamtkosten betragen rund 990.000 Euro, von denen rund 840.000 Euro zuwendungsfähig sind. Der bewilligte Zuwendungsbetrag in Höhe von 680.000 Euro bedeutet einen Fördersatz von 80 Prozent und setzt sich zusammen aus 590.000 Euro (70 Prozent) aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Art. 2 BayGVFG) und 90.000 Euro (10 Prozent) aus dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 13 c BayFAG). Die Mittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen.

Gemeindeverbindungsstraße vor dem Ausbau mit den vorhandenen Schäden.
© Ralf Hauenstein, Regierung von Oberfranken
Gemeindeverbindungsstraße vor dem Ausbau mit den vorhandenen Schäden.