PM 109/20

22.12.2020

Wichtiger Hinweis für Betreiber von Aufzügen: Übergangsfrist für Nachrüstung eines Zweiwege-Kommunikationssystems läuft zum Jahreswechsel aus!

Spätestens ab 1. Januar 2021 müssen nach der EU-Aufzugsrichtlinie Aufzüge mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darunter fallen alle herkömmlichen Aufzüge zur Personenbeförderung. Ausgenommen sind nur Aufzüge, die rein privat verwendet werden. Ein solches System muss eine ständige Sprechverbindung zwischen im Aufzug eingeschlossenen Personen und einem Notdienst gewährleisten – und zwar in beide Richtungen.

Bei Störungen der Aufzugsanlage soll so möglichst rasch für Hilfe gesorgt sein. Nach Eingang eines Notrufs kann der Notdienst unmittelbar eine Kommunikationsverbindung zum Fahrkorb herstellen. Eingeschlossene Personen erfahren auf diese Weise, dass Hilfe unterwegs ist. Sie können ihrerseits dem Notdienst die Gegebenheiten im Fahrkorb schildern. Bei Bedarf kann dann vom Notdienst weitere Hilfe angefordert werden.

Die Bayerische Gewerbeaufsicht rät den Betreibern: Sorgen Sie für die Betriebssicherheit Ihres Aufzugs! Warten Sie nicht ab, bis bei der nächsten vorgeschriebenen Prüfung das Fehlen des Zweiwege-Kommunikationssystems bemängelt wird! Vermeiden Sie zusätzliche Kosten und im Extremfall die Stilllegung Ihres Aufzugs!