PM 006/21

28.01.2021

Ostbayernring: Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung im Abschnitt Redwitz – Mechlenreuth; Regierung von Oberfranken beteiligt die Öffentlichkeit erneut mit geänderten Planunterlagen

Nach Beantragung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der 380/110-kV-Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Redwitz bis zum Umspannwerk Mechlenreuth durch die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH hat die zuständige Regierung von Oberfranken Ende 2018 eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Am 27. Januar 2020 und 28. Januar 2020 fand hierzu ein Erörterungstermin statt.

Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Äußerungen und Stellungnahmen sowie aufgrund technischer Änderungen wurden die Planunterlagen von der Vorhabenträgerin ergänzt und aktualisiert. Die Planänderungen betreffen Grundstücke in den Städten Burgkunstadt, Kulmbach, Münchberg und Stadtsteinach, den Märkten Grafengehaig, Küps, Mainleus, Marktleugast und Marktzeuln sowie in den Gemeinden Guttenberg, Redwitz a. d. Rodach und Weißdorf. Gegenstand der geänderten Planunterlagen sind im Wesentlichen geänderte Trassenverläufe bei Schimmendorf, Neuensorg und Münchberg, einzelne Mastverschiebungen, zusätzliche Waldüberspannungen, die Anpassung der Austrittsmaße an Maststandorten, Änderung von Masthöhen, geänderte Betroffenheiten durch Verschiebung der Schutzstreifen und die Anpassung der temporären Inanspruchnahmen (unter anderem Provisorien, Arbeitsflächen). Außerdem wurden die Umweltunterlagen geändert und ergänzt.

Mit den geänderten Planunterlagen wird nun erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es werden auch nochmals die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden eingeholt und die betroffenen Städte, Märkte und Gemeinden beteiligt.

Alle Interessierten können einen Monat lang, vom 4. Februar 2021 bis zum 3. März 2021, Einsicht in die geänderten Planunterlagen nehmen. Die Auslegung der Planänderungsunterlagen erfolgt in elektronischer Form durch die Veröffentlichung im Internet unter dem Link www.reg-ofr.de/obrc. Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) die Auslegung der Unterlagen zur Planänderung vor Ort.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planänderungsunterlagen auch in den betroffenen Kommunen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen der jeweiligen Behörde sowie gegebenenfalls bestehende Zutrittsregelungen und Vorgaben zu Terminabsprachen müssen beachten werden.

Während der Auslegung und zwei Wochen danach bis einschließlich 17. März 2021 hat jeder, dessen Belange durch die Änderungen berührt sind, Gelegenheit, Einwendungen zu erheben und Stellungnahmen abzugeben. Näheres zur Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben und Stellung zu nehmen, können der Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt bzw. auf www.reg-ofr.de/obrc entnommen werden. Die Bekanntmachung wird auch ortsüblich in den betroffenen Gemeinden bekannt gemacht.