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17.03.2021

Coronavirus: Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft unter "Corona-Bedingungen"

Mit Beginn der Erntesaison 2021 appelliert Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz an die Landwirtinnen und Landwirte in Oberfranken, sich selbst, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Saisonarbeitskräfte zu schützen: "Etwa 500 ausländische Saisonarbeitskräfte unterstützen unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Oberfranken bei der Ernte von Frischgemüse, Spargel und Erdbeeren. Um das Infektionsrisiko innerhalb der Betriebe gering zu halten, müssen die Corona-bedingt strengen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unbedingt eingehalten werden".

Bis in den Herbst hinein sind die Landwirtinnen und Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten oftmals auf saisonale Hilfe ausländischer Fachkräfte angewiesen. In Oberfranken liegt der Einsatzschwerpunkt der Saisonarbeitskräfte vor allem in den Gemüse-, Spargel, Obst- und Erdbeeranbaugebieten der Landkreise Bamberg, Forchheim und Kulmbach. Die Erntehelferinnen und -helfer kommen überwiegend aus Tschechien bzw. über die tschechische Grenze nach Oberfranken.

Um die Versorgung mit Lebensmitteln auch in der Corona-Pandemie sicherzustellen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, haben Bund und Land Regelungen getroffen, durch die das Risiko einer Infektion in landwirtschaftlichen Betrieben verringert werden soll:

So ist unter anderem die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor ihrem Beginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Einreisende Saisonarbeitskräfte müssen – je nach Herkunftsgebiet – direkt bei der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden danach einen negativen Corona-Test vorweisen. Zu den Bestimmungen gehört auch die sogenannte Arbeitsquarantäne. Das heißt, Saisonarbeitskräfte dürfen in den ersten zehn Tagen in Bayern die Unterkunft nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit verlassen. Kommt die Arbeitskraft aus einem der Virus-Variantengebiete, greift hingegen die Allgemeine Absonderungspflicht für den Zeitraum von 14 Tagen ohne die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme.

Innerhalb der Betriebe gelten zudem besondere Hygienevorschriften nach dem Prinzip "Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten". Um Kontakte zu reduzieren, arbeiten die Erntehelferinnen und Erntehelfer in immer gleich zusammengesetzten, kleinen Gruppen und sind auch zusammen untergebracht. Der Arbeitgeber muss die ergriffenen Maßnahmen zur betrieblichen Hygiene und zu den Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung dokumentieren.

Die Betriebsabläufe, Arbeitsbedingungen und Unterkünfte sowie die Einhaltung des Infektionsschutzes und der Hygienevorgaben werden von speziellen Prüfteams gezielt kontrolliert. Die Teams sind auf Landkreisebene tätig und bestehen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landratsämter, der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bzw. der Gewerbeaufsichtsämter.

Weitere Informationen zu der Einreisequarantäneverordnung, der Allgemeinverfügung für Saisonarbeitskräfte, der Corona-Einreiseverordnung und der Corona-Schutzverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/coronavirus zusammengestellt.