PM 021/21

17.03.2021

Lerchenhoftrasse: Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Im Verfahren zur Schaffung von Baurecht für den Ausbau der B 173 zwischen Küps und Kronach und die Verlegung der B 303 bei Johannisthal, Marktgemeinde Küps, ist ein weiterer Schritt geschafft. Mit Beschluss vom 23. Februar 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 25. Oktober 2019 zurückgewiesen. In diesem Urteil hatte der BayVGH den Beschluss der Regierung von Oberfranken vom 24. Mai 2016 teilweise für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, in wichtigen rechtlichen Punkten war er aber der Auffassung der Behörde gefolgt. Das Urteil des BayVGH ist damit rechtskräftig.

Bevor Baurecht entstehen kann, muss nun der BayVGH über eine weitere Klage des Bund Naturschutz entscheiden. Diese betrifft den Ergänzungsbeschluss, den die Regierung von Oberfranken am 6. November 2020 erlassen hatte, um den Beanstandungen des Gerichts im ursprünglichen Verfahren Rechnung zu tragen. Im Urteil aus dem Jahr 2019 hatten die bayerischen Richter befunden, dass die verschiedenen Trassenvarianten nicht ausreichend abgewogen wären. Gleichzeitig bekam jedoch die Regierung von Oberfranken die Möglichkeit, ihre Entscheidung anhand der Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu überarbeiten, ohne ein völlig neues Verfahren beginnen zu müssen. Diese Überarbeitung der Trassenvarianten steht jetzt noch auf dem Prüfstand. Zusätzlich gibt es noch zwei ruhende Verfahren von Privatleuten, die abgeschlossen werden müssen. Auch für diese Verfahren ist der Leipziger Beschluss inhaltlich von Bedeutung insofern, als die Rechtsauffassung des BayVGH bestätigt wird.

Die geplante Lerchenhoftrasse ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine leistungsfähige, verkehrssichere und zukunftsträchtige Anbindung des Wirtschaftsraumes Kronach an die A 73 "Nürnberg-Bamberg-Coburg-Erfurt". Die vierstreifige B 173 wird von Kronach kommend bis zum Anschluss der neuen B 303 vor Küps weitergeführt. Die B 303 verläuft künftig westlich von Theisenort dreistreifig auf der sog. Lerchenhoftrasse bis zu ihrem Anschluss an die B 173 nordöstlich von Küps. Beide Bundesstraßen werden auf einer Länge von jeweils rund 2,8 Kilometern neu gebaut.