PM 025/21

26.03.2021

Oberfranken: Keine weitere Fristverschiebung des Walzverbots auf Grünlandflächen ab dem 2. April 2021 bis zur ersten Mahd

Nach der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) im Zuge des Volksbegehrens zum Artenschutz ist es zum Schutz von Wiesenbrütern grundsätzlich verboten, Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd zu walzen.

Aufgrund der feuchten Witterung zu Beginn des Jahres hat die Regierung von Oberfranken mit Allgemeinverfügung vom 3. März 2021 den Beginn des Verbots in ganz Oberfranken für dieses Jahr auf den 2. April verschoben. Die Allgemeinverfügung wurde im Sonderamtsblatt der Regierung von Oberfranken Nr. 3/2021 – einsehbar unter: www.reg-ofr.de/amtsblatt – veröffentlicht.

Eine weitere Verschiebung der Verbotsfrist über den 1. April 2021 hinaus ist aufgrund der örtlichen Witterungsverhältnisse für Oberfranken nicht notwendig. Dies hat eine erneute Abstimmung mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf der Grundlage von Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ergeben.

Damit gilt ab dem 2. April 2021 im gesamten Regierungsbezirk das Verbot, Grünlandflächen bis zur ersten Mahd zu walzen.

Ausgenommen vom Walzverbot ist das Walzen zur Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden und zum Andrücken einer Nachsaat in einem Arbeitsschritt mit der Saat.