PM 066/21

03.09.2021

Hochwasser im Juli 2021: Staatliche Hilfen zur Beseitigung von Unwetterschäden an gemeindlichen Straßen, Brücken und Gebäuden

In den vergangenen Monaten haben Starkregenereignisse auch in Oberfranken zu Schäden an Gebäuden, Straßen und Brücken geführt.

Für die Beseitigung dieser Unwetterschäden an kommunalen Hochbauten, d.h. an Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen und an Kindertagesstätten, sowie der straßenbaulichen Infrastruktur (Gemeindestraßen und Kreisstraßen sowie bestimmte Geh- und Radwege) stellt der Freistaat nach Art. 10 und Art. 13 c des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) Finanzhilfen zur Verfügung.

Die Finanzmittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Finanzhilfen ist der Ausgleich der besonderen Belastungen und Härten, die durch die Beseitigung der Unwetterschäden unweigerlich auf die kommunalen Haushalte zukommen.

Die Finanzhilfen können bei der Regierung von Oberfranken beantragt werden. Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sowie zur Antragstellung finde Sie auf der Seite Hilfen für Betroffene des Unwetters in Oberfranken