PM 012/22

24.03.2022

Oberfranken: Keine weitere Fristverschiebung des Walzverbotes auf Grünlandflächen in Oberfranken ab dem 2. April 2022 bis zur ersten Mahd

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es zum Schutz von Wiesenbrütern grundsätzlich verboten, Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd zu walzen.

Aufgrund der feuchten Witterung zu Beginn des Jahres hat die Regierung von Oberfranken mit Allgemeinverfügung vom 2. März 2022 den Beginn des Verbots in ganz Oberfranken für dieses Jahr auf den 2. April verschoben. Die Allgemeinverfügung wurde im Sonderamtsblatt der Regierung von Oberfranken Nr. 6/2022 – einsehbar unter: www.reg-ofr.de/amtsblatt – veröffentlicht.

Eine weitere Verschiebung der Verbotsfrist über den 1. April 2022 hinaus ist aufgrund der örtlichen Witterungsverhältnisse für Oberfranken nicht notwendig. Dies hat eine erneute Abstimmung mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf der Grundlage von Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ergeben.

Damit gilt ab dem 2. April 2022 im gesamten Regierungsbezirk das Verbot, Grünlandflächen bis zur ersten Mahd zu walzen.

Ausgenommen vom Walzverbot ist das Walzen zur Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden und zum Andrücken einer Nachsaat in einem Arbeitsschritt mit der Saat.