PM 015/22

30.03.2022

Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Kapazitäten für Notfall- und COVID-Patienten – Untersagung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern

Die Regierung von Oberfranken hat die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. April 2022 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren. Die Anordnung gilt zunächst bis 30. April 2022 und wird Mitte des Monats überprüft. Sie stützt sich auf Ziffer 3.4.3.1 (Stufe 3a) des Notfallplans zur Corona-Pandemie – Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern (Konsolidierte Lesefassung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen vom 16. Dezember 2021). Eine Auflistung der COVID-19 Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände kann der Anlage entnommen werden.

Regierungspräsidentin Piwernetz betont: "Leider führt das aktuell sehr hohe Infektionsgeschehen zu erheblichen Personalausfällen in den Krankenhäusern, vor allem auch im Bereich der Pflege. Dies wirkt sich stark auf die Kapazitäten in den Kliniken aus. Es ist uns bewusst, dass durch die nun erneut notwendige Verschiebung von aufschiebbaren stationären Behandlungen den betroffenen Patientinnen und Patienten viel abverlangt wird. Das Personal in den Kliniken arbeitet seit rund zwei Jahren an der Belastungsgrenze. Nur durch entschiedenes Handeln kann die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie solcher Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, gesichert werden. Den Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung, allen Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegekräften bin ich für ihren unermüdlichen Einsatz im Interesse der Patientinnen und Patienten sehr dankbar. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung und Wertschätzung."

Eine entsprechende Anordnung wurde bereits im November 2021, zuletzt mit Geltungsdauer bis 31. Januar 2022, erlassen. Eine weitere Verlängerung war damals nicht mehr nötig, weil keine Überlastung der Krankenhäuser mehr drohte. Seitdem hat sich die Situation in den oberfränkischen Krankenhäusern insgesamt deutlich verschärft. Besonders betroffen sind die Normalstationen. Diese sind an vielen Tagen zu 85 bis 90 Prozent ausgelastet. Die Anzahl der auf den Normalstationen versorgten Patienten mit COVID-19 ist seit Ende Januar von unter 100 auf 614 (Stand 28. März 2022) angestiegen. Auch bei den Intensivkapazitäten droht eine Überlastung. Die Anzahl der COVID-Patienten auf Intensiv ist von acht Patienten Ende Januar 2022 stetig auf aktuell mehr als 30 Patienten angestiegen. Gleichzeitig sind aufgrund des hohen Infektionsgeschehens erhebliche Personalausfälle zu verzeichnen, so dass weniger Betten betrieben werden können.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung können Ausnahmen zur Behandlung sonstiger Patienten zulassen.

Anlage

COVID-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser der oberfränkischen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)