PM 003/23

03.02.2023

Festsetzung eines Termins für die Neuwahl des Landrats im Landkreis Lichtenfels

Die Amtszeit des Lichtenfelser Landrats Christian Meißner endet abweichend vom Turnus der allgemeinen Kommunalwahlen mit dem 14. Dezember 2023.

In einem solchen Fall setzt die zuständige Regierung als Rechtsaufsichtsbehörde für die Neuwahl des Landrats einen Termin fest, der innerhalb der letzten drei Monate der endenden Amtszeit liegen soll.

Auf den entsprechenden Vorschlag aus Lichtenfels hat die Regierung von Oberfranken nun Sonntag, den 8. Oktober 2023, als Termin für die Durchführung der Landratswahl im Landkreis Lichtenfels festgelegt.

Am 8. Oktober 2023 finden auch die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zum Bezirkstag statt. Der Zusammenlegung dieser Wahlen mit der Wahl des Lichtenfelser Landrats hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zugestimmt.

Das weitere Wahlverfahren liegt im Wesentlichen in den Händen des vom Landkreis Lichtenfels zu bestellenden Wahlleiters.