PM 063/25
05.08.2025Bergrechtliches Genehmigungsverfahren für das geplante Knauf-Bergwerk in der Altertheimer Mulde (Landkreis Würzburg); weiterer Verfahrensgang
Die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - prüft aktuell den Antrag der Firma Knauf Gips KG auf Errichtung und Betrieb des Gips-/Anhydrit-Bergwerks "Altertheimer Mulde" in den Gemeindegebieten von Altertheim, Helmstadt und Waldbrunn sowie im gemeindefreien Gebiet "Irtenberger Wald" (Landkreis Würzburg). Gleichzeitig ist beim Landratsamt Würzburg das Ausweisungsverfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellen" anhängig. Das geplante Bergwerk liegt innerhalb der für die Wasserschutzgebietserweiterung vorgesehenen Flächen.
Im bergrechtlichen Verfahren gilt: Bergrecht kann es nur geben, wenn keine Beeinträchtigung des Trinkwasserschutzes zu besorgen ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem zu untersuchenden Gebiet um ein festgesetztes, ein in Aufstellung befindliches oder auch um kein Wasserschutzgebiet handelt. Es gibt also zwischen den verschiedenen Verfahren kein "Hase-und-Igel-Spiel". Der Schutz des Trinkwassers steht stets an erster Stelle und ist umfassend gewährleistet.
Stand des bergrechtlichen Verfahrens
Im Genehmigungsverfahren für das geplante Gips-/Anhydrit-Bergwerk "Altertheimer Mulde" lagen vom 20. Januar 2025 bis 20. Februar 2025 die Antragsunterlagen bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - und in insgesamt dreizehn Gemeinden für die Öffentlichkeit zur Einsicht aus. Bis 6. März 2025 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Parallel hat das Bergamt mehr als 70 Träger öffentlicher Belange, insbesondere Fachbehörden, Kommunen und Verbände, um Stellungnahme gebeten.
Insgesamt gingen mehr als 3.000 Einwendungen Dritter ein und 46 Fachstellen haben von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben bzw. Einwendungen zu erheben, Gebrauch gemacht.
Wesentliches Thema der eingegangenen Einwendungen ist der Grund- und Trinkwasserschutz im Allgemeinen sowie die Frage der Vereinbarkeit des Bergwerks mit dem geplanten Wasserschutzgebiet "Zeller Quellen". In einer hohen Zahl von Einwendungen wird zudem die mit dem Vorhaben verbundene verkehrliche Belastung durch den zusätzlichen LKW-Verkehr thematisiert. Weitere Themen sind Lärm, Staub, Sprengerschütterungen, Natur- und Artenschutz, die Veränderung des Landschaftsbildes durch die geplanten Tagesanlagen sowie Verfahrensfragen.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurde entschieden, die Planunterlagen nochmals öffentlich auszulegen. Damit wird insbesondere verfahrensmäßigen Bedenken gegen die bereits durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung getragen. Derzeit aktualisiert die Firma Knauf Gips KG zudem die Antragsunterlagen im Hinblick auf die verkehrliche Belastung durch den zusätzlichen LKW-Verkehr sowie hinsichtlich möglicher Auswirkungen durch Sprengerschütterungen. Die Aktualisierungen werden in die nochmalige Auslegung mit einbezogen. Mit diesem Schritt soll für die Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz sowie Rechtssicherheit erreicht werden.
Die nochmalige Auslegung wird nach Vorlage der ergänzenden Unterlagen starten. Hierüber wird die Regierung von Oberfranken gesondert informieren. Die im Zuge der bereits Anfang des Jahres 2025 durchgeführten Auslegung eingegangenen Einwendungen behalten ihre Gültigkeit. Bereits erhobene Einwendungen müssen nicht nochmals vorgebracht werden.
Die Regierung von Unterfranken wird ebenfalls wieder alle im Verlauf der nochmaligen Auslegung eingehenden Stellungnahmen und Einwendungen erhalten, damit auch diese in der in das bergrechtliche Genehmigungsverfahren integrierten vereinfachten Raumverträglichkeitsprüfung Berücksichtigung finden.
