PM 023/26

28.04.2026

Bergamt Nordbayern leitet Genehmigungsverfahren für die Aufsuchung von Erdwärme im Nürnberger Süden durch N-ERGIE Nürnberg ein

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, hat beim Bergamt Nordbayern an der Regierung von Oberfranken die Zulassung eines Hauptbetriebsplans für die Aufsuchung von Erdwärme mittels 2D-Seismik in den Erlaubnisfeldern "NÜRNBERG" und "SIGENA" im Nürnberger Süden beantragt.

Untersuchung des Untergrunds mittels Schallwellen

Bei der 2D-Seismik werden von der Erdoberfläche aus durch Spezialfahrzeuge, sogenannte Vibro-Trucks, mittels Rüttelplatten niederfrequente Schallwellen erzeugt, die die Gesteinsschichten im Untergrund durchlaufen. Diese Schallwellen werden an Gesteinsgrenzen reflektiert. Durch Geophone an der Erdoberfläche können die zurückgeworfenen Wellen aufgezeichnet und ausgewertet werden. Die seismischen Messungen erfolgen ohne Eingriff in den Untergrund.

Daneben sind seismische Refraktionsmessungen vorgesehen, bei denen ein Fallgewicht an einem Fahrzeug befestigt wird. Das Gewicht wird mit Gummibändern beschleunigt und auf eine Metallplatte gestoßen, die auf einer Gummimatte liegt. Durch den Stoß entstehen Schallwellen, die in den Boden laufen. Geophone an der Oberfläche nehmen die Signale auf und liefern so Hinweise auf die Tiefe und Beschaffenheit der Gesteinsschichten. Zusätzliche Informationen zu den vorgesehenen Untersuchungsarbeiten können dem Flyer der N-Ergie Aktiengesellschaft Erdwärme für Nürnberg entnommen werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vorhaben wird gemäß § 48 Abs. 2 Satz 3 Bundesberggesetz – BBergG – öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 29. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 (Auslegungsfrist) während der allgemeinen Dienststunden bei der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, zur Einsicht aus.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen sind ab sofort auf der Website der Regierung von Oberfranken (www.regierung.oberfranken.bayern.de) eingestellt und können dort unter dem Kurzlink www.reg-ofr.de/hbp2dseis eingesehen werden.

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12. Juni 2026 (Einwendungsfrist), können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, erhoben werden.

Weitere Informationen enthält die amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken: Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 09/2026