Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand im Tagebau "Beerbach", Stadt Abenberg, Landkreis Roth durch die Firma Engelhard Bauunternehmen GmbH, Spalt

Gegenstand des Verfahrens

Mit Schreiben vom 13.02.2014 hat die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren für die durch die Firma Engelhard Bauunternehmen GmbH geplante Gewinnung von Quarzsand im Trocken- und Nassabbau und die sich daran anschließende Aufbereitung auf den Grundstücken Flur-Nr. 728 und 729 der Gemarkung Beerbach, Stadt Abenberg, Landkreis Roth eingeleitet. Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen haben darüber hinaus nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats bei der Stadt Abenberg ausgelegen.

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Kenntnis gegeben; dieser hat sich daraufhin entschlossen, eine Tekturplanung zur Zulassung vorzulegen.

Die Tektur-Unterlagen sind am 26.05.2015 bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - eingegangen; sie haben abweichend von den ursprünglich vorgelegten Antragsunterlagen zusammengefasst nachstehenden Inhalt.

  • Statt eines Nassabbaus ist nun ausschließlich ein Trockenabbau beantragt. Nach dem Abbau bis zu den in den Antragsunterlagen genannten Abbautiefen soll zunächst eine Wiederverfüllung mit Eigenmaterial erfolgen. Nach erfolgtem Wiederauftrag des Eigenmaterials bis 2 m über Grundwasserniveau soll eine Verfüllung mit Fremdmaterial (Erdaushub) erfolgen.
  • Nach der ursprünglichen Planung sollte auf einer Teilfläche ein dauerhaftes Gewässer verbleiben. Gemäß der Tekturplanung wird nun nach Abschluss der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche kein Gewässer entstehen. Im wesentlichen ist die Wiederbewaldung sowie die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgesehen, Teilflächen sollen nach einer sich an naturschutzfachlichen Gesichtspunkten orientierendenden Nachfolgenutzung gestaltet werden.
  • Ursprünglich war vorgesehen, das für den Betrieb der Sandwaschanlage erforderliche Wasser aus dem im Zuge des Nassabbaus entstehenden Grundwasseraufschluss zu entnehmen. Da nun kein Nassabbau durchgeführt wird, soll das für den Betrieb der Sandwaschanlage erforderliche Wasser nicht aus dem aufgedeckten Grundwasser sondern aus einem noch zu errichtenden Brunnen entnommen werden. Nach einer Anlaufphase und erfolgter Füllung des Frischwasserbeckens soll dann eine Kreislaufführung des für den Betrieb der Sandwaschanlage erforderlichen Wassers erfolgen.
  • Änderungen sind auch bei der Erschließung vorgesehen, die ursprünglich über einen Weg nördlich des Abbaugrundstücks Flur-Nr. 729 der Gemarkung Beerbach geplant war. Die Erschließung des Tagebaus soll nun südlich des Abbau-Grundstücks Flur-Nr. 728 der Gemarkung Beerbach über den dort vorhandenen Feldweg (Flur-Nr. 768 der Gemarkung Beerbach) erfolgen.
  • In den vorgelegten Tektur-Unterlagen ist der Antragsteller darüber hinaus auf die während des ersten Anhörungsverfahrens in den eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte und die erhobenen Einwendungen eingegangen.

Nach Prüfung der eingegangenen Tektur-Unterlagen hat sich die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - entschlossen, das Planfeststellungsverfahren nun fortzuführen.

Es wird daher nun durch die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - eine nochmalige Anhörung durchgeführt.

Darüber hinaus erfolgt eine nochmalige Einbeziehung der Öffentlichkeit durch die Auslegung der Tektur-Unterlagen bei der Stadt Abenberg und bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Stadt Abenberg.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.07.2015 bis einschließlich 03.08.2015

  • bei der Stadt Abenberg, Baureferat, Stillplatz 1, 91183 Abenberg, Zimmer 14 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) und
  • bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -, Maximilianstr. 6, 95444 Bayreuth, Zimmer M 104 (1. Stock) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:15 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr)

zur Einsicht aus.

Abschließender Hinweis

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert.