Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau "Sandholz", Gemeinde Gebenbach, Landkreis Amberg-Sulzbach

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Strobel Quarzsand GmbH, Freihung, und die Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG, Hirschau, betreiben im Gemeindegebiet von Gebenbach bereits seit Jahrzehnten unter bergbehördlicher Aufsicht mehrere Tagebaue zur Gewinnung von Quarzsand; die dort gewonnenen Quarzsande werden an den jeweiligen Firmensitzen in Freihung und Hirschau in den dort befindlichen Werksanlagen aufbereitet.

Der Tagebau „Sandholz“ soll in den nächsten Jahrzehnten die Rohstoffbasis der Betriebe mit anderen kontinuierlich betriebenen Tagebauen sichern. Im vorliegenden Rahmenbetriebsplan wird eine Fläche von ca. 49 ha (einschließlich Abstandflächen) beantragt.

Die Abbauzeit wird nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 25 bis 30 Jahre veranschlagt. Die gewinnbaren Vorräte belaufen sich auf etwa 7,215 Mio. m≥ (entspricht 13,71 Mio. t), einschließlich des geplanten Abbaus unterhalb des Grundwasserspiegels, der auf der gesamten beantragten Abbaufläche durchgeführt werden soll.

Es ist eine Entnahme der Glassande durch einen bisher bereits in der betriebseigenen Hirschgrube und Kohlgrube der Firma Strobel praktizierten temporären Naßabbau geplant (ca. bis zu 4-6 m maximal unter dem Grundwasserspiegel im Hangenden des Hauptgrundwasserleiters). Die temporären Naßabbaubereiche werden mit ähnlichem sandigem Material aus dem oberen Dogger β sofort wieder verfüllt. Eine Überwachung im Rahmen eines Langzeit-Monitorings ist vorgesehen, um eine Beeinflussung der Hahnbacher Quellen in der worst case-Betrachtung sicher auszuschließen.

Nachfolgend zum Abbau werden die hohen Böschungen mit betriebseigenem Abraum in den überwiegenden Bereichen abgeflacht. Darüber hinaus ist aufgrund des umfangreichen Abraummaterials eine Teilverfüllung der Abbausohle vorgesehen.

Die Bereiche mit abgeschlossener Geländegestaltung sollen jeweils unmittelbar rekultiviert werden, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Tagebaufläche von mehr als 25 ha (Ziel max. 20 ha) zeitgleich in Betrieb ist.

Vorsorglich wird für die Beanspruchung der z.T. (in sehr geringem Umfang) nach§ 30 BNatSchG geschätzten Kiefernwaldausprägungen eine Ausnahme bzw. Befreiung nach § 67 BNatSchG beantragt.

Der gewonnene Quarzsand soll über das öffentliche Straßennetz mit LKW zur Aufbereitungsanlage der Firma Strobel Quarzsand GmbH in das Werk "Freihungsand" (Markt Freihung) und zur Aufbereitungsanlage der Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG in das Werk "Scharhof" (Stadt Hirschau) transportiert und dort aufbereitet werden.

Im Zuge der Rekultivierung/Renaturierung sollen die ursprünglichen Flächennutzungen in ihren Anteilen wieder weitgehend hergestellt werden (gemäß den regionalplanerischen Vorgaben), wobei sich die Standortverhältnisse verändern werden. Die Verwendung von Fremdmassen im Zuge der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche ist nicht vorgesehen; Mutterboden und überschüssiges Eigenmaterial (Abraum bzw. nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile) sollen vor Ort wiederverwendet werden. Ggfs. ist zu einem späteren Zeitpunkt die Zufuhr von Aufbereitungsrückständen und deren Verwertung angedacht.

Im geltenden Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord ist die hier beantragte Abbaufläche zum Teil als Vorranggebiet "q4" und zum Teil als Vorbehaltsgebiet "q1" zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen ausgewiesen.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert durch Art 1 der Verordnung vom 18.12.2023 (BGBl. 2024 I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S.98).

Am 18.06.2014 und am 11.02.2015 - zu diesem Zeitpunkt strebten die beiden Firmen noch getrennte Genehmigungsverfahren an - fanden Scoping-Termine zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Die Scoping-Termine dienten der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. In beiden Scoping-Terminen teilte die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung der Oberpfalz mit, dass eine landesplanerische Überprüfung im Zuge eines vorherigen Raumordnungsverfahrens als nicht erforderlich angesehen wird.

Im Nachgang zu den Scoping-Terminen haben sich die Firma Strobel Quarzsand GmbH und die Firma Asmanit Dorfner GmbH & Co. Mineralaufbereitungs KG dazu entschlossen das Vorhaben gemeinschaftlich weiter zu verfolgen. Es wurden die erforderlichen Antragsunterlagen (Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan) erarbeitet und bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – am 16. März 2017 zur Zulassung vorgelegt und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde eine Tektur des Antrages erarbeitet und mit Stand 23.01.2025 bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Diese Tekturunterlagen werden jetzt erneut ausgelegt und das Beteiligungsverfahren wiederholt.

Die vorgelegte Tektur zum Rahmenbetriebsplan enthält neben den üblichen Angaben diverse Anhänge; hierzu gehören ein landschaftspflegerischer Begleitplan (Anhang 1), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anhang 2), ein hydrogeologisches Gutachten (Anhang 3), ein geotechnisches Gutachten (Anhang 4), ein sprengtechnisches Gutachten (Anhang 5) und einen hydrogeologischen Fachbeitrag zur EU Wasserrahmenrichtlinie (Anhang 6).

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert.

Die Planunterlagen liegen in der Gemeinde Gebenbach, in dem Markt Hahnbach, in dem Markt Freihung und in der Stadt Hirschau nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 01.07.2025)

Bekanntmachungen

Antragsunterlagen

0 Allgemein verständliche Zusammenfassung

1 Umweltverträglichkeitsprüfung

2 Gemeinschaftlicher Rahmenbetriebsplan

3 Anhänge zum Rahmenbetriebsplan

3.1 Anhang 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Rahmenbetriebsplan

3.2 Anhang 2: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

3.3 Anhang 3: Hydrogeologisches Gutachten mit Anlagen

3.4 Anhang 4: Geotechnische Unterlagen

3.5 Anhang 5: Sprenggutachten

3.6 Anhang 6: Hydrogeologischer Fachbeitrag