Obligatorischer Rahmenbetriebsplan für den Kiesabbau in der Naabschleife südöstlich von Schwarzenfeld

Gegenstand des Verfahrens

Zur weiteren Deckung der Rohstoffversorgung für das Betonwerk des Unternehmens Godelmann GmbH & Co. KG beantragte das Tochterunternehmen Naabkies GmbH & Co. KG, Industriestraße 1, 92269 Fensterbach den Kiesabbau auf den Flur-Nr. 1657, 1656, 1661, 1660, 1665/1, 1658 (TF), 1659, 1678, 1676, 1677/1, 1677 und 1679 der Gemarkung Schwarzenfeld, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf.

Der Sand- und Kiesabbau erfolgt in zwei Stufen, wobei die Fläche der Stufe I 113.112 m² (11,31 ha) beträgt, die Fläche der Stufe II 205.629 m² (20,56 ha).

Ursprünglich wurde ein „Wasserrechtlicher Antrag“ für einen Teilbereich der hier vorliegenden Planung gestellt (im Bereich der Flur-Nr. 1657 und 1656, Gemarkung Schwarzenfeld), sowie im weiteren Verfahrensablauf ein frühzeitiger Abbaubeginn für eine Teilfläche der beantragten Fläche genehmigt.

Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Auf Wunsch des Abbauunternehmens soll nunmehr das Abbaugebiet ausgeweitet werden und bergrechtlich als obligatorischer Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Der Abbau soll nach § 52 Abs. 2b stufenweise zugelassen werden. Die Stufe I entspricht dabei dem ursprünglichen Umfang des wasserrechtlichen Antrages.

Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) und bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein Gewässer hergestellt wird und eine Abbaufläche von mehr 25 ha erfolgt.

Das Unternehmen Naabkies GmbH & Co. KG hat mit den vorgelegten Unterlagen gemäß § 57 b BBergG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für eine Teilfläche beantragt. Diese Teilfläche entspricht dem Bereich der Flurnummern 1656 und 1657, Gemarkung Schwarzenfeld des ursprünglich gestellten „Wasserrechtlichen Antrages“, in dem bereits damals der vorzeitige Beginn genehmigt wurde. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde begründet; der Antragsteller hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. 

Die Planunterlagen liegen in der Markt Schwarzenfeld nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 10.03.2023)

Bekanntmachung

Antragsunterlagen

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan

Anlagen