Landschaftsbildbewertung in Oberfranken

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ist dies nicht möglich und überwiegen die Eingriffsbelange die Naturschutzbelange, ist Ersatz in Geld zu leisten.

Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert diese bundesgesetzlichen Regelungen und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher.

Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Hochspannungsfreileitungen, Funkmasten etc.) werden in Bayern anhand der BayKompV beurteilt, bzw. die hierfür erforderlichen Ersatzgeld-Zahlungen danach berechnet. Die BayKompV nimmt Bezug auf eine vierstufige Landschaftsbildbewertung:

Landschaften mit

  1. geringer Bedeutung für das Landschaftsbild
  2. mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild
  3. hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
  4. sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild

Die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken hat in einer Karte die wesentlichen landschaftlichen Höhepunkte und Dominanten in Oberfranken dargestellt.

Die Karte wurde vor allem aus der visuell deutlich wahrnehmbaren Oberflächengestalt (dem Landschaftsrelief) entwickelt (visuelle Leitstrukturen und Einzelelemente mit hoher Fern- bzw. Identitätswirkung). Subjektive Bewertungen (schön/nicht so schön) sollten möglichst zurücktreten. Die Karte bildet zugleich besonders empflindliche Bereiche im Regierungsbezirk ab und wird seit März 2012 zur Berechnung der Ersatzgelder bei Windkraftanlagen und Höchstspannungsleitungen verwendet.

Landschaftsbildbewertung für Oberfranken – Detailkarte

Karte Oberfranken Landschaftsbildbewertung

Weiterführende Informationen

StMUV: Bayerische Kompensationsverordnung
LfU: Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV