
Naturschutzgebiete Oberfranken
Naturschutzgebiete sind die Zentren der biologischen Vielfalt. Sie sind besonders artenreich, Lebensraum sehr seltener Arten oder charakterisieren in besonderem Maße landschaftstypische Lebensräume.
Sie dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten. In ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung untersagt. Nutzungen sind zulässig und oft auch erwünscht, wenn sie mit dem Schutzzweck vereinbar sind.
Der Regierung von Oberfranken obliegt als Höhere Naturschutzbehörde die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie die Erteilung von Befreiungen von Verboten.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung, die aus dem Verordnungstext und einer oder mehreren Schutzgebietskarten besteht.
Weitere Informationen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten
Weitere Informationen zu Befreiungen von Verboten
Übersichtskarte der Naturschutzgebiete in Oberfranken
