Luftreinhaltepläne

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.

Aktuell gültige Luftreinhaltepläne in Oberfranken

Luftreinhalteplan für das Gebiet der Stadt Arzberg

Luftreinhalteplan für die Stadt Arzberg

Die Regierung von Oberfranken hat im Auftrag des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Luftreinhalteplan für das Gebiet der Stadt Arzberg erstellt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt und das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge haben an dem Plan mitgewirkt.

Der Plan war veranlasst, weil im Jahr 2003 die im Rahmen der kontinuierlichen Messungen des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern ermittelten Messwerte für den Feinstaub in der Luft in Arzberg, wie in mehreren anderen Städten Bayerns auch, die neuen strengen EU-Grenzwerte überschritten hatten.

Nach den neuen Vorschriften müssen die zuständigen Behörden in solchen Fällen als verwaltungsinterne Handlungskonzepte sogenannte Luftreinhaltepläne erstellen, mit deren Hilfe, ausgehend von der Bestandsaufnahme vorhandener Emissionen und Immissionen und einer Analyse der meteorologischen, topografischen und klimatologischen Gegebenheiten, die Ursachen der Luftbelastung festgestellt und möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erarbeitet werden sollen.

Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass die seinerzeitigen Grenzwertüberschreitungen durch das gleichzeitige Einwirken unterschiedlicher Staubquellen unter entsprechend ungünstigen Witterungs- und insbesondere Windbedingungen zustande gekommen sind. Die gemessene Feinstaubkonzentration wurde demnach , mit Ausnahme einmaliger, besonders staubträchtiger Aktivitäten vor Ort, kaum von örtlichen Einflüssen bestimmt. Maßgebend waren vielmehr die regionale Hintergrundbelastung und sonstige Einflüsse.

Die umfangreichen Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplanes für Arzberg haben keine Hinweise erbracht, wonach die lufthygienischen Verhältnisse in Arzberg jetzt wesentlich oder gar grundsätzlich anders sind als dies im übrigen Oberfranken, jedenfalls bei den benachbarten Messstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern, der Fall ist.

Insofern sind kurzfristige und auf das Stadtgebiet von Arzberg bezogene Maßnahmen zur Besserung der Lufthygiene nicht veranlasst. Diese Erkenntnis wird durch die seit dem Frühjahr 2004 weiterhin kontinuierlich gemessenen Daten zur Luftqualität untermauert.

Die gemessenen Luftgütewerte können von Jedermann laufend im Internet unter Überwachung von Luftschadstoffen (und im Videotext des Bayerischen Fernsehens "Bayerntext" auf den Seiten 630 bis 636) eingesehen werden.


Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Bayreuth

Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Bayreuth

Das damalige Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Luftreinhalte-/Aktionsplan für das Stadtgebiet Bayreuth nach Abstimmung mit allen zu beteiligenden Stellen am 4. Juni 2007 in Kraft gesetzt.

1. Anlass

Am 14. September 2005 hat das damalige Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Regierung von Oberfranken unter Mitwirkung der Stadt Bayreuth beauftragt, für das Stadtgebiet Bayreuth einen Entwurf eines Luftreinhalte-/Aktionsplan zu erstellen.
Aufgrund der Auswertung der Messergebnisse zu diesem Zeitpunkt (32 Tage mit Überschreitungen des PM10-Tagesgrenzwertes) bestand die Gefahr, dass es bis Ende 2005 zu einer Überschreitung des PM10-Tagesgrenzwertes (maximal 35 Tage mit Überschreitungen) kommen wird. Diese Annahme hat sich rückblickend für das Gesamtjahr 2005 mit 54 Überschreitungstagen des PM10-Tagesgrenzwertes bestätigt. Darüber hinaus wurde die Regierung von Oberfranken gebeten, bei der Maßnahmenplanung auch die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zu berücksichtigen.

Der Luftreinhalte-/Aktionsplan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die beteiligten Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen.

2. Überplantes Gebiet

Das Plangebiet umfasst das Gebiet innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt Bayreuth.

3. Übersicht der wesentlichen Maßnahmen

Tabellarische Übersicht über die vorgesehenen Maßnahmen zur PM10- und NO2-Minderung.

Maßnahme Inhalt Ziel
M1 Verkehrslenkung Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr
M2 Verkehrsverflüssigung Minderung der Verkehrsemissionen durch Verbesserung des Verkehrsflusses
M3 Verkehrsverminderung Anreize für Benutzung des ÖPNV, Parkleitsystem, P+R-Konzept
M4 Zentrale Omnibus-Haltestelle ZOH Entlastung des Stadtkerns vom Omnibusverkehr, Förderung des ÖPNV, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
M5 Fahrplan und Liniennetz Förderung des ÖPNV, Verringerung des MIV
M6 Bahnverkehr Anreiz zur Benutzung des ÖPNV, Verringerung des MIV
M7 Fußgänger und Radverkehr Verringerung des MIV durch Verbesserung der Rad- und Fußgänger-Infrastruktur
M8 Schadstoffarme Fahrzeuge Senkung des Schadstoffausstoßes durch Erdgasantrieb und Abgasfilterung beim kommunalen Fuhrpark, Förderung des Einsatzes von Erdgas bei Privatfahrzeugen
M9 Schadstoffarme Heizungen Emissionsminderung durch Steigerung des Einsatzes von Erdgas und Fernwärme
M10 Integrierte Verkehrs- und Stadtentwicklung Verringerung des Verkehrssaufkommens durch geplante nachhaltige Nutzungsmischung

 

4. Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens

Datum Ablauf
14.9.2005 Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) an die Regierung zur Erstellung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Bayreuth
6.12.2005 Auftakt-Besprechung bei der Regierung von Oberfranken
(Stadt Bayreuth, Regierung von Oberfranken, LfU, StMUGV)
Januar – Mai 2006 Erarbeitung eines Planentwurfs durch die Regierung und Stadt Bayreuth
1.6.2006 / 3.7.2006 Zustimmung des Umweltausschusses der Stadt Bayreuth zu dem Entwurf
19.7.2007 Zustimmung des Stadtrates der Stadt Bayreuth zum Planentwurf
28.8. – 29.9.2006 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs bei der Stadt Bayreuth und Regierung
4.10.2006 Einwilligung der Stadt Bayreuth zum Entwurf des Luftreinhalte-/ Aktionsplans
20.10.2006 Vorlage des Entwurfs des Luftreinhalte-/Aktionsplans im StMUGV
9.11. – 13.12.2006 Beteiligung der betroffenen Ministerien durch StMUGV
Januar – April 2007 Abschließende Überarbeitung des Planentwurfs durch Regierung und Stadt Bayreuth in Abstimmung mit StMUGV
7.3.2007 / 26.4.2007 Zustimmung der Stadt Bayreuth zum Entwurf des Luftreinhalte-/ Aktionsplans
4.6.2007 Inkraftsetzen des Luftreinhalte-/ Aktionsplans Bayreuth durch StMUGV

 

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